AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich und Geltung

 

1.1. Für den Geschäftsverkehr mit Guntlin Elektronik AG gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Guntlin Elektronik AG verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden

 

2.1. Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von Guntlin Elektronik AG aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für Guntlin Elektronik AG abzuschliessen.

 

3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen

 

3.1. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von Guntlin Elektronik AG elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend Guntlin Elektronik AG mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

 

3.2. Die von Guntlin Elektronik AG angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von Guntlin Elektronik AG ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Guntlin Elektronik AG in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Guntlin Elektronik AG haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine Vertragsverletzung von Guntlin Elektronik AG zurückzuführen ist.

 

3.3. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Pandemien Streiks usw. berechtigen Guntlin Elektronik AG zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

 

3.4. Guntlin Elektronik AG wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.

 

4. Angebote und Preise

 

4.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

 

4.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Guntlin Elektronik AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager Guntlin Elektronik AG. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten. Die Portokonditionen sind in den „Transportkonditionen“ definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

 

4.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Guntlin Elektronik AG berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Guntlin Elektronik AG, nachdem der Kunde bei Guntlin Elektronik AG Produkte bestellt hat, berechtigt dies Guntlin Elektronik AG, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.

 

5. Abnahme und Prüfung (DOA)

 

5.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.

 

5.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen, jedoch spätesten 3 Tage nach Erhalt der Ware.

 

5.3. Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.

 

5.4. Im Gewährleistungsfall ist Guntlin Elektronik AG nach ihrer Wahl berechtigt: - zu reparieren - gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, - den Kaufpreis zurückzuerstatten - oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

 

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

 

6.1. Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

7. Zahlungskonditionen

 

7.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Guntlin Elektronik AG 20 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Guntlin Elektronik AG kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

 

7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Guntlin Elektronik AG ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

 

7.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Guntlin Elektronik AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Guntlin Elektronik AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

 

7.4. Alle Forderungen von Guntlin Elektronik AG, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von Guntlin Elektronik AG nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Guntlin Elektronik AG an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Guntlin Elektronik AG zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

 

7.5. Auf Verlangen von Guntlin Elektronik AG tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Guntlin Elektronik AG gelieferten Produkte zahlungshalber an Guntlin Elektronik AG ab (Art. 164ff. OR).

 

7.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Guntlin Elektronik AG behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1. Die von Guntlin Elektronik AG gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Guntlin Elektronik AG, bis Guntlin Elektronik AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Guntlin Elektronik AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Guntlin Elektronik AGs umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

 

8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Guntlin Elektronik AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

 

9. Rücksendung von Produkten

 

9.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Guntlin Elektronik AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Retouren-Nummer zu erfolgen. Für Sonderbestellungen sowie Beschaffungsprodukte,ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

 

9.2. Guntlin Elektronik AG behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.

 

9.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von Guntlin Elektronik AG veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Guntlin Elektronik AG behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Wertes zu erheben.

 

10. Kreditlimite/Informationspflicht

 

10.1. Guntlin Elektronik AG legt, basierend auf dem Umsatz, die Kreditlimite fest.

 

10.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Guntlin Elektronik AG vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

 

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Guntlin Elektronik AG bekannt zu geben.

 

11. Garantie

 

11.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Guntlin Elektronik AG keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

 

11.2. Die Gewährleistung von Guntlin Elektronik AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Guntlin Elektronik AG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Guntlin Elektronik AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

 

11.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

 

11.4. Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Guntlin Elektronik AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen, Manipulationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Guntlin Elektronik AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

 

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

11.4. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Guntlin Elektronik AG bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

 

12. Haftung

 

12.1. Guntlin Elektronik AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von Guntlin Elektronik AG oder den von Guntlin Elektronik AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

 

12.2. Jede weitergehende Haftung von Guntlin Elektronik AG, deren Hilfspersonen und der von Guntlin Elektronik AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

 

12.3. Guntlin Elektronik AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

 

13. Patente und andere Schutzrechte

 

13.1. Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde Guntlin Elektronik AG schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Guntlin Elektronik AG wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Guntlin Elektronik AG gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

 

14. Wiederausfuhr

 

14.1. Die von Guntlin Elektronik AG vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

 

15. Vertraulichkeit

 

16.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Guntlin Elektronik AG-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Guntlin Elektronik AG zu verwenden.

 

18. Gebrauch des Guntlin Elektronik AG Online-Shops

 

18.1. Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Guntlin Elektronik AG weitergeben und nur, wenn er die von Guntlin Elektronik AG festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

 

19. Übertragung

 

19.1. Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Guntlin Elektronik AG übertragen werden.

 

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

20.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

 

20.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wollerau AG.

 

 

 

8832 Wollerau, 1.1.2015

 

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